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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Kunde,
wir sind ein kreatives, flexibles und kundenorientiertes Studio für Art+Code Projekte, stets fokussiert auf dem Weg für optimierte und schöne Lösungen. Papierkram gehört eher nicht zu unseren liebsten Aufgaben und doch kommen auch wir nicht drum herum. Um Unklarheiten zu vermeiden, weisen wir daher auf unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen hin, welche sich bei nachvollziehbaren Einwänden auch gerne an zukünftige gemeinsame Projekte anpassen ließen.


01 Geltungsbereich / Vertragsbeginn, -beendigung und -dauer

01.1.
Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und uns tritt durch die textliche Auftragserteilung des Auftraggebers oder durch eindeutige Handlungsaufforderung zur Leistungserbringung seitens des Auftraggebers und unserer Bestätigung in Kraft. Der Vertrag endet mit der Leistungserfüllung.

01.2.
Die voraussichtliche Dauer der Leistungserfüllung und der voraussichtliche Abschlusstermin werden einvernehmlich festgelegt. Sie sind, bedingt durch den kreativen Gehalt und der Datenbeschaffung des Auftrags, Sollwerte. Verzögerungen durch unverschuldete Unvorhersehbarkeiten nicht ausgeschlossen.  

01.2.
Kündigt der Auftraggeber vor Beginn, ohne dass wir den Grund zu vertreten haben, stehen uns 20 Prozent Entschädigung des vertraglich vereinbarten Honoras unter Abzug evtl. ersparter Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber unerwartet oder aus einem wichtigen Grund den wir zu vertreten haben, so steht uns das vereinbarte Honorar für den bis dahin korrekt erbrachten Anteil an der Vertragsleistung zu.

02 Honorar

02.1.
Die Vergütung für Designentwürfe und der Programmierung ist im Angebot festgelegt. Arbeiten, die nach Aufwand berechnet werden, werden nach unserem regulärem Stundensatz vergütet. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

02.2.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Die finale Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Gegenstand der Umsetzung ist der abgenommen Entwurf mit Absprachen.

02.3.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. verspätete Lieferung notwendiger Daten), so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

03 Urheberrecht und Nutzungsrechte

03.1.
Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an die Werkleistungen gerichtet ist. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

03.2.
Sämtliche Arbeitsergebnisse einschließlich der Entwürfe und dem gesamten Quellcode unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit steht dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

03.3.
An unseren Arbeiten werden freiwillig ausschließliche und unbefristete Nutzungsrechte eingeräumt. Unzulässig ist jedwede Nachahmung, auch von Teilen des Werks. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

03.4.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Druckdaten oder offene Computerdateien an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftragnehmer hat das Recht in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Produkt für Demonstrationszwecke zu verwenden und öffentlich wiederzugeben. Der Auftragnehmer hat das Recht einzelne Teile des Projektes, z.B. Code-Snippets, die nicht identitätsbestimmend sind, in anderen Projekten wiederzuverwerten.

04 Sonderleistungen

04.1.
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von bereits implementierten Designs, Integration von Erweiterungen u.ä. werden als Folgeauftrag behandelt und entsprechend nach Zeitaufwand der Vergütungsvereinbarung gesondert berechnet.

04.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer hiermit zur Vornahme dieser Geschäfte.

04.3.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten - die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben - frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

04.4.
Wir unterstützen gerne mit allgemeiner Textkorrektur ohne Gewähr. Textoptimierungen, Texten und Übersetzungen werden nach Absprache nach §2.1 gesondert berechnet. Dazu gehört die Bearbeitung von geliefertem Bildmaterial.

05 Haftung

05.1.
Der Auftragnehmer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

05.2.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, haftet der Auftragnehmer nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

05.3.
Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

05.4.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

05.5.
Mit der Freigabe von Entwürfen nach Korrektur und Programmierarbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die sprachliche, technische und funktionsgemäße Richtigkeit für die uns überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster), diese werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe nach Korrektur und Programmierarbeiten entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

06 Leistungen des Arbeitnehmers

06.1.
Sie beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stets nur die kreative Leistung, visuelle Umsetzung und deren planerische Ausarbeitung, nicht jedoch die Produktproduktion und deren Überwachung sowie Webhosting für Onlineshops. Insoweit erfolgt lediglich eine Ergebniskontrolle. Ändert der Auftraggeber nach Vertragsschluss die Leistungsbeschreibung, so stellt dies eine Auftragserweiterung dar, welche als neuer Auftrag gelten und in jedem Fall gesondert zu vergüten ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber erbrachte Leistungen geändert wünscht.

07 Leistungen Auftraggeber

07.1.
Der Auftraggeber übergibt uns alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere geeigneten Medien kostenfrei. Sind Musterbeschaffungen von dritter Seite (z.B. Schriftlizenzen) erforderlich, so werden diese nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten und Risiko beschafft. Die Parteien verpflichten sich zur umfassenden wechselseitigen Information über die den Vertragsgegenstand, das Projekt und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere auch Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Aufgabenbereich fristgemäß und zielführend umzusetzen bzw. beizutragen.

08. Vertraulichkeit
Informationen, welche wir im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber von diesem erhalten, werden vertraulich behandelt und nur dann und insoweit an Dritte weitergegeben, wie dies der Vertragserfüllung dient. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen über uns und unsere Geschäftsverhältnisse vertraulich zu behandeln. Diese Vereinbarung gilt auch über das Vertragsende fort.

09 Umsetzung digitaler Projekte / Dienstleistungen

9.1
Die technische Umsetzung digitaler Projekte wird bedingt für verschiedene aktuelle Webbrowser unternommen.

Desktop browser
- Safari / die letzten zwei Versionen für Mac
- Chrome / die letzten drei Versionen für Mac und PC
- Firefox / die letzten drei Versionen für Mac und PC
- Edge / die letzten zwei Versionen für PC
- Internet Explorer / mit Einschränkungen nur Version 11 für PC

Mobile browser
- Mobile Safari / die letzten zwei Versionen für iOS
- Chrome Mobile / die letzten drei Versionen für Android und iOS
- Samsung Internet /die letzten zwei Versionen für Android

Um Unterstützung älterer Versionen kann nach Absprache erweitert werden. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass es unter Internet Explorer 11 Darstellungsprobleme geben kann, da der Browser selbst nicht mehr fortlaufend weiterentwickelt wird und einige moderne Funktionen nicht zur Verfügung stehen.

10 Schlussbestimmungen

10.1
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

10.2.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.