Black Friday: Was du jetzt wissen musst

Black Friday: Was du jetzt wissen musst

Die Fakten und unsere Handlungsempfehlungen für Onlinehändler.

Der sogenannte Black Friday steht kurz bevor: Am 24. November, eine Woche nach Thanksgiving, beginnt nach amerikanischer Tradition der ganze Weihnachtsshoppingwahn. Sonderangebote, Rabatte und Werbegeschenke sorgen für lange Schlangen vor Einkaufshäusern und den größten Traffic auf Onlineshops. Das bringt den höchsten Umsatz des Jahres und nahezu ganz Amerika macht mit.

Deutschland, der Black Friday und ein Troll

Für Gründer, die es besser als gut mögen.

Wir folgen diesem Trend ebenfalls seit ein paar Jahren und nennen ihn ebenfalls Black Friday. Doch für teilnehmende deutsche Händler könnte das jetzt unangenehme Konsequenzen zur Folge haben, denn ein deutsches Unternehmen hat sich den Begriff “Black Friday” bereits Ende 2013 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke schützen lassen. Das heißt: andere Händler haben nun Abmahnungen von bis zu 100.000 EUR zu befürchten!

Laut t3n soll die Wortmarke für rund 1000 eingetragene Waren und Dienstleistungen gelten. Damit versucht das Unternehmen, die Rechte an der Wortmarke „Black Friday“ für Produkte und Dienstleistungen aller möglichen Kategorien zu sichern. Trotz der Rechtmäßigkeit der Marke wirkt dieser Fall auf Rechtsanwälte äußerst dubios. Das Vorgehen des Unternehmens Black Friday GmbH wirkt willkürlich und deutet eher auf eine vorsorgliche Sicherung möglichst vieler Branchen und Produkte hin als auf eine ernsthafte Nutzung der Wortmarke. Ganz als sei ein manipulativer Troll am Werk.

Update 2021: Es handelt sich nicht um einen Troll – die Black Friday GbmH existiert noch heute und ist weiterhin exklusiver Lizenznehmer der deutschen Wortmarke "Black Friday", eingetragen im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes unter der Nr. 302013057574. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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